Christoph Meyer MdB, Landesvorsitzender der FDP Berlin, zur vorläufigen Beurteilung des Landesverfassungsgerichts bezüglich einer Wahlwiederholung in Berlin:

Das Wahldesaster zur Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahl im letzten Jahr steht sinnbildlich für die Dysfunktionalität weiter Teile der Berliner Verwaltung. Die Verantwortung trägt zuvorderst die SPD, welche in den letzten Jahren mit diversen Partnern auf Landes- und Bezirksebene die Missstände immer weiter verschlimmert hat. Die Möglichkeit einer kompletten Wahlwiederholung, wie der Berliner Verfassungsgerichtshof heute adressiert hat, ist folgerichtig; die zahllosen Wahlfehler „fressen“ sich in ihrer Erheblichkeit durch die Wahllisten der Parteien, so dass nur eine Wahlwiederholung im gesamten Stadtgebiet angezeigt scheint. Andreas Geisel ist als seinerzeit zuständiger Senator nicht mehr zu halten, er sollte weiteren Schaden vom Ansehen des Senats durch seinen sofortigen Rücktritt abwenden. Wenn es zu einer Wahlwiederholung kommt, haben die Berlinerinnen und Berliner die Chance auf einen durchgreifenden Neuanfang. Die Berliner FDP steht als einzige politische Kraft, welche in den letzten Jahrzehnten in Berlin oder den Bezirken keine Regierungs-Verantwortung getragen hat, für diesen Neuanfang bereit!